Kostenübernahme

In Deutschland haben gesetzliche Krankenkassen die Verpflichtung, ihren Versicherten eine umfassende medizinische Versorgung zu gewährleisten. Dazu gehört auch die Übernahme von Kosten für medizinisch notwendige Behandlungen, Medikamente, Hilfsmittel und weitere Leistungen.

Die Kostenübernahme durch die Krankenkasse erfolgt auf Basis des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Dieser umfasst alle medizinisch notwendigen Leistungen, die von Ärzten, Zahnärzten, Krankenhäusern und weiteren Leistungserbringern erbracht werden können. Hierzu zählen unter anderem:

  • ambulante und stationäre Behandlungen
  • ärztliche und zahnärztliche Leistungen
  • Medikamente und Verbandsmaterial
  • Hilfsmittel wie Gehhilfen oder Hörgeräte
  • Krankenhausbehandlungen
  • Rehabilitationsmaßnahmen
  • Vorsorgeuntersuchungen

Die Kostenübernahme ist jedoch an bestimmte Voraussetzungen geknüpft, die in den jeweiligen gesetzlichen Regelungen und Verträgen festgelegt sind. So müssen zum Beispiel die medizinische Notwendigkeit und die Wirksamkeit der Behandlung nachgewiesen werden.

Die Kosten für eine Behandlung mit medizinischem Cannabis können unter bestimmten Voraussetzungen von der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland übernommen werden.

Seit März 2017 können Ärzte medizinisches Cannabis als Therapieoption verschreiben, wenn eine standardisierte Therapie nicht ausreichend wirksam ist oder nicht vertragen wird und eine positive Wirkung von Cannabis zu erwarten ist. Voraussetzung für die Kostenübernahme ist, dass es sich um eine schwerwiegende Erkrankung handelt, für die eine Behandlung mit Cannabis nachgewiesenermaßen sinnvoll ist.

Zudem müssen die Patienten eine Genehmigung bei ihrer Krankenkasse beantragen. In der Regel muss eine positive Stellungnahme des behandelnden Arztes und eine Begründung für die medizinische Notwendigkeit der Cannabis-Therapie vorliegen.

Die Kostenübernahme für medizinisches Cannabis ist jedoch nicht automatisch gegeben und kann von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich geregelt sein. Außerdem können Zuzahlungen oder Selbstbeteiligungen fällig werden.