Cannabis als Medizin-Gesetz
In Deutschland gibt es seit 2017 ein "Cannabis als Medizin-Gesetz", welches die Verwendung von medizinischem Cannabis ermöglicht. Das Gesetz ermöglicht es Ärzten, medizinisches Cannabis zu verschreiben, wenn andere Behandlungsmethoden nicht erfolgreich oder unverträglich sind. Es gibt jedoch strenge Anforderungen für die Verschreibung von medizinischem Cannabis, weshalb es fast nur für bestimmte medizinische Zwecke wie Schmerzbehandlung, Appetitlosigkeit bei AIDS-Patienten und Spastik bei Multipler Sklerose verschrieben wird. Die Kosten für medizinisches Cannabis werden in Deutschland in den meisten Fällen nicht von der Krankenkasse übernommen, Patienten müssen diese als sogenannte “Selbstzahler” selbst tragen. Die medizinische Cannabisproduktion und -verteilung wird in Deutschland von der Cannabisagentur geregelt.