Cannabisagentur

Die dem BfarM untergeordnete Cannabisagentur ist offiziell für den Import und die Distribution von medizinischem Cannabis in Deutschland zuständig. Sie ist für den kontrollierten Anbau, die Ernte, die Verarbeitung, die Qualitätsprüfung, die Lagerung, die Verpackung und die Abgabe an Apotheken der medizinischen Cannabisblüten in Deutschland verantwortlich.

Durch diese Sonderstellung ist die Cannabisagentur sowohl Pharmazeutischer Unternehmer gemäß § 4 (18) AMG sowie auch Großhändler gemäß § 52a AMG. Mit anderen WorteN: Jede legal in einer deutschen Apotheke verkaufte Cannabisblüte wurde offiziell von der Cannabisagentur importiert, egal von welchem Hersteller.