Geringe Menge

In Deutschland wird der Besitz von Cannabis grundsätzlich als Straftat behandelt. Es gibt jedoch eine sogenannte "geringe Menge", die in einigen Fällen nicht strafrechtlich verfolgt wird. Die "geringe Menge" variiert je nach Bundesland und hat sich im Laufe der Zeit oft verändert.

Derzeit gilt die "geringe Menge" in den meisten Bundesländern für den Besitz von bis zu 6 Gramm Cannabis. In einigen Bundesländern, wie z.B. Berlin, Bremen, Hamburg und Nordrhein-Westfalen, liegt die "geringe Menge" bei bis zu 15 Gramm Cannabis.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass der Besitz von Cannabis immer noch illegal ist und der Verkauf und die Weitergabe von Cannabis in jedem Fall strafbar sind. Die Entscheidung, ob eine Person wegen des Besitzes von Cannabis strafrechtlich verfolgt wird oder nicht, liegt letztendlich bei den zuständigen Strafverfolgungsbehörden und kann von Fall zu Fall unterschiedlich sein. Die “geringe Menge” ist nicht in irgendwelchen Gesetzen verankert und ist quasi eine inoffizielle Absprachen zwischen Richtern, bis zu welcher Menge man Cannabis-Delikte mit gutem gewissen Fallen lassen kann.