• 17.04.2024
  • link Redaktion

Kiffen auf der Arbeit? Theoretisch ja, aber...

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Es sind die kleinen Feinheiten in deutschen Gesetzen und Verträgen, die manchmal zu lustigen Situationen führen: Ab dem 1. April gilt der Konsum von Cannabis sowie der Besitz von 25g in der Öffentlichkeit nicht mehr als „illegal“. In den meisten Arbeitsverträgen wird aber, ich habe auch grade nachgeschaut, der Konsum von „illegalen Drogen“ verboten. Ab dem 1. April dürfen wir also endlich alle legal auf der Arbeit kiffen!

Jedenfalls theoretisch! In der Realität gibt es da wohl so etwas wie die Pflicht zur „ordnungsgemäßen Erfüllung der Arbeitsleistung“ – Und die liegt zumindest teilweise im Auge des Betrachters, in diesem Fall also des Chefs. Wenn der Vorgesetzte also der Meinung ist, dass man unter dem Einfluss von Cannabis nicht mehr die volle Arbeitsleistung erbringt, dann sieht es schlecht aus!

Aber was, wenn der Arbeitgeber damit einfach überhaupt kein Problem hat? Ja, kann sein, ist aber, wenn beispielweise ein Unfall passiert, der Versicherung relativ egal: Wenn diese dann der festen Meinung ist, dass der Unfall durch den Nicht-Konsum von Cannabis hätte verhindert werden können, wird´s teuer…

Insofern ist es auf jeden Fall besser, während und vor der Arbeitszeit auf Cannabis zu verzichten!

Dieser Artikel ist eine ganz grobe, ganz Laienhafte Zusammenfassung eines Artikels der Legal Tribune Online. Für mehr Informationen lest euch gerne den vollen Artikel durch, ist sehr interessant und wurde von zwei Fachpersonen geschrieben!

Quellenverzeichnis

  • 1 https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/arbeitsrecht-cannabis-joint-bier-rausch-verboten-betriebsvereinbarungen/

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  • #Recht

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