3,5ng: Neuer THC-Grenzwert beschlossen! - Patienten sind fein raus!
Nach der Entkriminalisierung von Cannabis erfolgt nun eine moderate Liberalisierung im Straßenverkehr für Konsumenten. SPD, Grüne und FDP haben sich auf einen höheren THC-Grenzwert sowie ein striktes Alkoholverbot verständigt. Das „Sechste Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften“ wird am Donnerstag im Bundestag beraten. Der Entwurf sieht eine Erhöhung des THC-Grenzwertes von 1,0 ng/ml auf 3,5 ng/ml Blutserum vor. Gleichzeitig wird ein Alkoholverbot für Cannabiskonsumenten eingeführt. Für Fahranfänger gilt ein strengerer Grenzwert von 1,0 ng/ml.
Die Ampelfraktionen betonen, dass die Anpassung verhältnismäßig und notwendig für die Verkehrssicherheit sei. Der neue Grenzwert soll vergleichbar mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,2 Promille sein. Erleichterungen gibt es für medizinische Cannabispatienten: Bei diesen ist auch ein höhere Wert in Ordnung, solange dieser zu der Verschreibung auf dem Rezept passt. Mischkonsum von Cannabis und Alkohol wird mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro bestraft. Für Verdachtsfälle bei Verkehrskontrollen werden Speicheltests als Vorscreening eingeführt. Diese sollen aktuellen Konsum nachweisen und längere Konsumzeiten ausschließen. Neben diesen Änderungen im Straßenverkehrsrecht wird auch das Konsumcannabisgesetz im Bundestag nachjustiert, um den Bedenken der Länder Rechnung zu tragen.
Meinung aus der Redaktion: Nach wie vor gilt natürlich: Ihr habt, wenn ihr von der Polizei gefragt werdet, noch NIE im Leben Drogen genommen! Wenn man einen Konsum zugibt, auch wenn dieser Bereits Jahre zurückliegt, ist ein Drogentest so sicher wie das Amen in der Kirche! Daher stand- und glaubhaft behaupten: Ich habe noch nie gekifft, Herr Kommissar…
Quellenverzeichnis
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1 https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/cannabis-thc-grenzwert-strassenverkehr-verkehrssicherheit-alkohol/
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04.07.2024
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