• 06.03.2024
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UNO-Drogenkontrollrat: Legalisierungspläne widersprechen internationalem Recht

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Der UN-Drogenkontrollrat (INCB) kritisiert die geplante Legalisierung von Cannabis in Deutschland. Laut INCB verstoße die Legalisierung gegen internationale Regelungen, die den Gebrauch von Cannabis nur für medizinische und wissenschaftliche Zwecke erlauben.

Die Bundesregierung hingegen vertritt die Ansicht, dass die Legalisierung mit internationalem Recht vereinbar ist. Das Gesetz regle den Eigenanbau zum Eigenkonsum und sei intensiv mit den Verfassungsressorts abgestimmt worden.

Das Gesetz soll am 22. März abschließend in den Bundesrat kommen. Zustimmungsbedürftig ist es nicht, aber die Länderkammer könnte den Vermittlungsausschuss anrufen und das Verfahren abbremsen.

Neben der Kritik des INCB gibt es auch Einwände von Medizinverbänden, Rechtsexperten, Innenpolitikern und einigen Bundesländern. Die Legalisierung soll bereits zum 1. April greifen, was von vielen Seiten als zu schnell kritisiert wird.

CDU und CSU argumentieren zudem, dass die Legalisierung gegen das Völker- und das Europarecht verstoße.

Es bleibt daher abzuwarten, ob die Legalisierung von Cannabis tatsächlich zum 1. April umgesetzt wird.

Meinung aus der Redaktion: Na klar, jetzt mischt sich auf noch die UNO ein! Wohlbemerkt die Institution, die den Krieg gegen Drogen erst ins Rollen gebracht hat… Meiner Meinung nach sollte Deutschland aus den veralteten „UN-Drogenübereinkommen“ von 1968 und ´88 aussteigen und fertig. Diese Übereinkommen wurden freiwillig unterzeichnet, genauso freiwillig und einfach kann man auch einfach wieder austreten. Wohlbemerkt geht es in diesem Fall nur um lockere Verpflichtungen, es gibt keine juristischen Konsequenzen wenn Deutschland sich nicht an das Übereinkommen hält.

Quellenverzeichnis

  • 1 https://deutschlandfunk.de/cannabis-freigabe-widerspricht-uebereinkommen-102.html

  • 2 https://www.zeit.de/politik/2024-03/un-drogenkontrollat-cannabis-legalisierung-kritik

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