Amtsgericht Dortmund: Bis 3,5ng Freispruch!
Das Amtsgericht Dortmund hat einen Autofahrer freigesprochen, der unter dem Einfluss von Cannabis mit einer THC-Konzentration von 3,1 ng/ml im Blut gefahren ist. Obwohl der aktuelle Grenzwert im Straßenverkehr offiziell bei 1,0 ng/ml liegt, wurde der Fahrer freigesprochen, da der Gesetzgeber noch keine neue Regelung für den THC-Grenzwert eingeführt, dies aber mehrfach angekündigt hat. Eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe hatte vorgeschlagen, den Wert auf 3,5 ng/ml anzuheben, aber das ist bisher nicht umgesetzt worden. Das Gericht begründete den Freispruch damit, dass der Gesetzgeber bereits ein Gutachten für einen neuen Grenzwert vorgelegt hat, dieser aber nur noch nicht im Gesetz verankert worden sei. Es betrachtete dieses Gutachten als „antizipiertes Sachverständigengutachten“ und entschied, dass Gerichte den empfohlenen neuen Grenzwert von 3,5 ng/ml seit dem 1. April 2024 berücksichtigen können.
Quellenverzeichnis
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1 https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/ag-dortmund-urteil-cannabis-strassenverkehr-thc-grenzwert/
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04.07.2024
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