Checkliste

Patientenakte anfordern

Bei allen Anbietern musst Du zunächst Deine Patientenakte hochladen. Diese belegt, dass Du bereits wegen Diagnose XYZ in Behandlung warst oder ein Arzt eine bestimmte Krankheit, beispielsweise Migräne oder ADHS, diagnostiziert hat. Hier ist egal, wegen was genau Du in der Vergangenheit beim Arzt warst, Hauptsache Du hast irgendeine Diagnose. Um Deine Patientenakte zu beantragen rufst Du am besten einfach in der Praxis an oder schreibst eine E-Mail.

Patientenakte hochladen, Formulare ausfüllen, Termin vereinbaren

Deine Patientenakte lädst Du nun bei einem der unten aufgelisteten Telemedizin-Anbieter hoch und legst einen Account an, bei den meistens musst Du noch ein paar simple Fragebögen ausfüllen. Dann kannst Du einen Termin für ein Erstgespräch ausmachen, was man meistens im Voraus bezahlen muss. Keine Sorge: Wenn der Arzt Dich als Patient ablehnt, bekommst Du Dein Geld zurück. Wenn Du aber einen Termin bekommst, kannst Du Dir quasi sicher sein, dass Du in diesem Gespräch auch ein Rezept bekommen wirst…

Erstgespräch führen

Das sogenannte Erstgespräch ist ein ganz normales Arztgespräch, nur eben per Webcam. Man bekommt per Mail oder SMS einen Link geschickt, wartet kurz im digitalen Wartezimmer und spricht dann per Webcam mit dem Arzt. In diesem Erstgespräch schätzt der Arzt ein, wie sinnvoll eine Behandlung mit Cannabis bei dem Krankheitsbild ist und bespricht die Auswahl der Sorten.

Rezept erhalten und an die Apotheke verschicken

Am Ende des Gesprächs stellt der Arzt ein Cannabisrezept aus. Du kannst den Arzt nun entweder bitten, dass Rezept direkt an eine Versand-Apotheke Deiner Wahl zu schicken oder es Dir nach Hause senden lassen, um es dann in einer Apotheke vor Ort einzulösen. Wir raten Dir natürlich, die Preise der Blüten zu checken, bevor Du sie verschrieben bekommst…

Medikamente in Empfang nehmen

Wenn Du Dein Rezept an eine Versandapotheke schickst, musst Du die Blüten meistens auf Vorkasse bezahlen, einige Anbieter bieten auch den Versand auf Rechnung an. Die Versandkosten und -optionen unterscheiden sich je nach Apotheke, auch hier lohnt sich ein Vergleich.

Cannabis auf Rezept: Wie geht das?

“Ich hab´ ein Rezept, ich darf hier kiffen” – Mit genau diesem Satz fiel mir vor einigen Jahren ein Cannabis-Patient auf einer einschlägigen Messe in Berlin auf: Er saß im Rollstuhl vor einem “Rauchen verboten”-Schild und wollte sich gerade einen zuvor aufwändig gedrehten Joint anzünden – genau vor der Security, die ihn ohne lange Diskussion einfach weniger Meter weiter, in den Außenbereich schob. Tatsächlich zu recht: Der Joint war mit Tabak gebaut! Und generell greifen bei Cannabis in Berlin ja eher der Nichtraucherschutz, persönliche Moralvorstellungen und offizielle Brandschutzbestimmungen des Messebetreibers als das Cannabis-Gesetz… Trotzdem ging mir der Satz nicht mehr aus dem Kopf: Denn es war das erste mal, dass ich einen Cannabispatienten “live” gesehen hatte. Zugegeben, es war meine erste Cannabismesse, dazu noch am ersten Tag, innerhalb der ersten Stunde… Am Ende dieses Tages hatte ich drei Arzt-Kontakte und war auf dem besten Weg, selber Patient zu werden.

Dieser Weg… kann so einfach sein!

Nicht jeder Weg ist so steinig und schwer, wie es zunächst scheint! Und der Weg hin zum Cannabisrezept wurde im Jahr 2017 sogar mit einer fein asphaltierten Straße, inklusive breiten Bordsteinen und Fahrradwegen ausgestattet! Mit anderen Worten: Mit ein bisschen Bemühung kann eigentlich jeder diesen Weg gehen – vorausgesetzt man hat das nötige Kleingeld. Tatsächlich ist “Kleingeld” in diesem Zusammenhang gar nicht so übertrieben: medizinisches Cannabis ist mit teilweise unter 4€/Gramm deutlich günstiger (und besser!) als alles auf dem Schwarzmarkt. Lediglich die Kosten für jedes Folgerezept, die je nach Arzt variieren und insgesamt auch immer günstiger werden, hinterlassen teils einen bitteren Nachgeschmack. Aber was hat sich 2017 eigentlich geändert und warum ist die Verschreibung von Cannabis seitdem einfacher?

Der (Privat-)Arzt entscheidet!

2017 wurde ein Gesetz geändert, sodass die sogenannte Therapiehoheit für die Verschreibung von Medizinalcannabis komplett auf den Arzt übertragen wurde. Dies bedeutet: Hat er das Gefühl, dass Cannabis bei einem Krankheitsbild helfen kann, darf er es verschreiben, auch wenn dieses Krankheitsbild vor 2017 nicht für eine Ausnahmegenehmigung ausgereicht hätte. Zudem müssen Patienten seit 2017 nicht mehr “austherapiert” sein. Cannabis darf also deutlich früher verschrieben werden.

Einen Haken gibt es aber: Die Krankenkassen sind zwar angehalten, eine Therapie mit Cannabisimmer zu bewilligen, wenn erkennbar ist, dass Cannabis hilft. Diese stützen sich aber wiederum nicht unbedingt auf die Selbstauskunft der Patienten, sondern vertrauen eher groß angelegten Studien. Das Problem ist nur: Es gibt zum Thema Cannabis kaum groß angelegte Studien, weshalb die Krankenkassen quasi gute Argumente haben, eine Therapie mit Cannabis abzulehnen. Ganz nach dem Motto: “Es gibt zu dem Krankheitsbild und Cannabis keine wissenschaftlichen Studien? Dann bezahlen wir lieber Medikamente, über die wir mehr Daten haben!”

ÜBRIGENS: Private Krankenkassen sind oft deutlich lockerer, wenn es um die Übernahme von medizinischem Cannabis geht. Hier lohnt es sich auf jeden Fall nachzufragen.

Einerseits irgendwo verständlich, andererseits führt es im Endeffekt dazu, dass die Krankenkassen bei cannabinoidbasierten Medikamenten eine Kostenübernahme meistens ablehnen und man als Patient die Kosten für seine Medikamente in Form von Blüten oder Extrakten selbst tragen muss.

Ein Mann entzündet im dunkeln einen Joint.
Abb. 1: Selbst gekauft schmeckt es doch eh am besten! Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für medizinisches Cannabis nur in seltenen Fällen.

Versicherungsstatus: Selbstzahler

Was viele Menschen nicht wissen: Man kann jeden Termin beim Arzt auch einfach selbst bezahlen, ohne dass die Versicherung davon etwas mitbekommt. Dies erleichtert den Ärzten die Verschreibung natürlich erheblich, da sie nicht erst mit den Krankenkassen diskutieren müssen, ob Cannabis in diesem Fall überhaupt sinnvoll ist und die Kosten, inklusive der Kosten für die Sprechstunde etc., von der jeweiligen Kasse übernommen werden. Als sogenannter “Selbstzahler” ist man für den Arzt also, verzeiht mir den unpassend wirkenden Ausdruck, ein “praktischer” Patient, was die Abrechnung betrifft.

ÜBRIGENS: Die Führerscheinstelle oder gar der Arbeitgeber bekommen, solange ihr sie nicht selbst informiert, nichts davon mit, wenn ihr als Selbstzahler Cannabis auf Rezept bekommt.

Als Selbstzahler tragt ihr die Kosten für das Arztgespräch sowie alle bestellten Medikamente selbst. Es lohnt sich daher, die Preise der Apotheken zu vergleichen und, wenn der Geldbeutel es nicht anders zulässt, besonders günstige Sorten auszuwählen, um die regelmäßigen Arztkosten zu kompensieren.

Wie oft muss man bestellen, um Cannabis-Patient zu sein?

An dieser Frage scheiden sich die Geister: Die einen behaupten, man ist so lange Cannabispatient, bis das Verfallsdatum der Medizin erreicht ist, meistens 6 Monate nach der Bestellung in der Apotheke. Andere behaupten aber, dass es auf die Dosierangabe ankommt: Wenn man 10g bestellt und auf dem Rezept “1g/Tag” steht, müsse man also nach 10 Tagen nachbestellen. Daher bestehen viele Patienten auf den Rezeptzusatz “Dosierung nach Bedarf”.

Die meisten Patienten bestellen 1-2x pro Quartal. Wichtiger als die genaue Zeit seit der letzten Bestellung ist vor allem eine gewisse Regelmäßigkeit in den Bestellungen, um beispielsweise von der Polizei bei einer Verkehrskontrolle nicht als Spaßpatient abgestempelt zu werden, der sich nur etwas bestellt hat, weil das nächste Reggae-Festival ansteht. Es gibt viele Patienten, die nur wenige Gramm pro Monat konsumieren und daher mit 20g auch mehrere Monate hinkommen.

Ärzteliste

AnbieterAufnahmegespräch/ErstgesprächFolgerezeptFolgegespräch
https://www.5swan.de/ab 100,00 €30,00 €80,00 €
https://www.algeacare.com/de-de/ab 50,00 €30,00 €70,00 €
https://canify-pharma.de/ab 99,00 €ab 59,00 €59,00-89,00 €
https://canncura.de/ab 190,00 €19,92 €20,00 €
https://cnabis.de/ab 130,00 €93,00 €
https://dransay.com/4,20 €4,20€4,20 €
https://www.enmedify.com/75,00 – 109,00 €75,00 €
https://evocan.de/ab 100,00 €16,00 €32,00 €
https://kanna-medics.de/98,00 €78,00 €
https://magic-onehealth.com/ab 85,00 €45,00 €65,00 €
https://www.telaleaf.de/120,00 €20,00 €40,00-80,00 €
https://www.telecan.eu/99,00 €19,00 €49,00 €
https://canngo.express/14,99 €14,99 €14,99 €
Ihr kennt noch weitere Anbieter oder seid selbst Anbieter? Schickt uns einfach eine Mail, wir listen alles auf! ACHTUNG: Seit dem 1. April ändern sich die Preise teilweise so schnell, dass wir kaum noch hinterherkommen! Achtet daher bitte genau darauf, ob der von uns angezeigte Preis noch stimmt!

Welche Kosten kommen auf mich zu?

An dieser Auflistung sieht man: Die Kosten für eine Verschreibung liegen bei circa 100€, plus zusätzliche Kosten für die Blüten. Alleine die Kosten für die Verschreibung liegen also, wenn man beispielsweise alle 3 Monate bestellt, bei ca. 30€ pro Monat, je nach Anbieter.

Wenn man nun davon ausgeht, dass ein Gramm medizinisches Cannabis zwischen 5€ und 10€ kostet, kommt man je nach Anbieter und vor allem Blütensorte also auf einen Preis, der zumindest mit dem Schwarzmarkt konkurrieren kann, teils auch darunter liegt! Wenn man dann noch die ausgezeichnete und im Labor kontrollierte Qualität einberechnet …ist der Preis sogar deutlich besser als die gestreckten Blüten, die man sonst auf dem Straßenmarkt bekommt! Ein weiterer großer Vorteil: Man darf legal kiffen, nach einer gewissen Einstellungszeit auch Auto fahren und seine Medizin sogar ins Ausland mitnehmen. Wie man das genau in Euro betiteln soll, wissen wir leider auch nicht genau. Für uns ist legales kiffen in Deutschland… unbezahlbar!

Medizinisches kaufen – Schwarzmarkt rauchen?

Nun, wir möchten keine zu dreisten Empfehlungen oder Hinweise abgeben… Aber den deutschen Behörden ist es quasi unmöglich, herauszufinden, ob das Cannabis in eurem Glas/Dose auch wirklich medizinisches Cannabis ist oder ob ihr einfach Schwarzmarkt-Blüten in das Gefäß gefüllt habt.

Wichtig ist jedoch, dass eure Blüten nicht abgelaufen sind: Auf der Dose steht ein Verfallsdatum. Spätestens wenn dieses Datum abgelaufen ist, solltet ihr ein neues Rezept bestellen.

Tatsächlich gibt es einige Patienten, die nur alle paar Monate ein paar Gramm bestellen, um ihr Rezept zu behalten. Solange die Blüten dann bei einer Kontrolle nicht abgelaufen sind, gilt man auch so als waschechter Cannabispatient und genießt alle Vorteile. Es hängt also auch von vielen persönlichen und finanziellen Faktoren ab, wie oft und wie viel ihr euch bestellen wollt. Wichtig ist aber, dass ihr diese Pläne mit eurem Arzt absprecht. Teilweise finden es Ärzte nämlich etwas uncool, wenn ihr nur alle paar Monate bestellen wollt, da sie dann weniger an euch verdienen. Und da Privatärzte die Therapie jederzeit ohne Nennung von Gründen abbrechen dürfen, solltet ihr, falls ihr nicht jeden Monat ein neues Erstgespräch bei einem neuen Arzt führen wollt, wenigstens ein bisschen auf die Wünsche des verschreibenden Arztes eingehen ODER von Anfang an einen Arzt wählen, der mit eurem individuellen Therapieansatz einverstanden ist.

Liebe Patient*innen und Ärzt*innen, verehrte Konsument*innen,

Schon gewusst? Über die Hälfte der Cannabispatienten sind weiblich! Und trotzdem haben wir in unseren Texten bewusst darauf verzichtet, gegenderte Formen zu verwenden, um die Lesbarkeit der Texte zu verbessern. Das bedeutet jedoch keinesfalls, dass wir keine Befürworter der Gleichstellung aller Geschlechter sind. Auch wenn wir nicht jedes Geschlecht einzeln ansprechen: Wir denken an alle!