Baden-Württemberg: Anbauvereine ziehen vor Gericht

Die Cannabis Social Clubs Grüne Liebe Rhein-Neckar in Mannheim sowie der Cannabis Club Südwest in Achern haben ihre Erlaubnis zum Cannabisanbau vom Regierungspräsidium erhalten. Hingegen hängt der Cannabis-Club Pforzheim noch in der Warteschleife. Vor Kurzem berichteten wir in einer News darüber, dass die Vereine Klage gegen die Auflagen einreichen wollten. Eine Auflage ärgerte die Vereinsinhaber besonders, und zwar eine ständige Rufbereitschaft an Werktagen von 9:00 bis 17:00 Uhr und dass man innerhalb einer Stunde vor Ort sein müsse, wenn die Behörde den Cannabisanbau überprüfen wolle.
Laut einem Online-Bericht landeten die Klagen jetzt vor Gericht. Ein Sprecher des Regierungspräsidiums Freiburg erklärte, dass die anwaltlichen Schriftsätze eingegangen seien und dass man die Klageerwiderungen vorbereite.
Regierungspräsidium strebt Kompromiss an
Weiter heißt es, dass das Regierungspräsidium Tübingen einen Kompromiss angestrebt habe. So habe die Behörde einen flexibleren Ansatz überprüft und vorgeschlagen, dass ein Vereinsmitglied an mindestens zwei von der jeweiligen Anbauvereinigung festgelegten Tagen zwischen Montag bis Donnerstag jeweils zwischen 9:00 und 17:00 Uhr erreichbar sein müsste. In Erlaubnisverfahren soll sich dieser Ansatz bewährt haben.
„Erste diesbezügliche Kontakte deuteten allerdings darauf hin, dass dies als nicht weitgehend genug empfunden wird“, so der Sprecher des RP Freiburg laut des Online-Berichts.
Die Anbauvereinigungen kritisierten zudem, dass das Gehalt von Vorstandsmitgliedern auf die Grenze der geringfügigen Beschäftigung beschränkt wurde. Hierzu führte das RP aus, „dass der Gesetzgeber mit dieser Regelung sicherstellen wolle, dass die Kernbereiche der Anbauvereinigungen und somit vor allem der gemeinschaftliche Eigenanbau durch aktives Mitwirken der Mitglieder erhalten bleibe“. Zudem solle es um den nicht-gewerblichen, privaten Vereinscharakter gehen und nicht um die Gewinne oder Anreize durch eine Erwerbstätigkeit.
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