Amnestie durch Teillegalisierung von Cannabis: 24 Bayern entlassen!
Seit dem 1. April ist der Besitz von Cannabis in bestimmten Mengen legal. In Bayern führte dies zur Freilassung von 24 Menschen aus dem Gefängnis. Dafür mussten die Staatsanwaltschaften mehr als 29.000 Akten überprüfen, um Verurteilte zu finden, die unter die neuen zulässigen Höchstmengen fallen. Auch noch nicht bezahlte Geldstrafen wurden eingestellt.
Seit dem 1. April dürfen Erwachsene in Deutschland bis zu 50 Gramm Cannabis zu Hause und 25 Gramm außerhalb besitzen. Der Verkauf bleibt verboten. Ab dem 1. Juli ist der gemeinschaftliche Anbau in speziellen Vereinen erlaubt, ebenso der Anbau von drei Pflanzen zu Hause. Bayern setzt die neuen Regelungen restriktiv um.
Bis zum 30. April waren bei den Gerichten in Bayern mehr als 2500 Verfahren zur Neufestsetzung von Strafen anhängig, 785 wurden bereits entschieden. Justizminister Georg Eisenreich kritisierte den Aufwand durch das Cannabis-Gesetz und betonte, dass die Bundesregierung die Justiz unnötig belaste. Probleme bereiten besonders die rechtliche Anhörung der Betroffenen und ihre oft unbekannten Aufenthaltsorte.
Meinung aus der Redaktion: Wie viele?! 24?! WOW! Wegen DIESER Zahl hatten die Bundesländer vor eine „Überlastung der Justiz“ gewarnt?… Hier sieht man mal schön: Die Suppe wird eben nie so heiß gegessen, wie sie gekocht wurde!
Quellenverzeichnis
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1 https://www.sueddeutsche.de/bayern/cannabis-gefaengnis-freilassung-justiz-lux.9AnX5EddUzPypuZZA7SmKP
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04.07.2024
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