Leipzig: Encrochat-Daten dürfen für Cannabis-Fälle genutzt werden

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Mit einem neuen Urteil haben die Leipziger Richter vorerst Klarheit geschaffen: Die 6. Strafkammer des Landgerichts unter Vorsitz von Richter Andreas Stadler entschied, dass Beweise, die nach altem Recht gesammelt wurden, auch nach der teilweisen Freigabe von Cannabis am 1. April 2024 weiterhin verwertbar bleiben. Dies gilt selbst dann, wenn solche Beweise nach dem neuen Recht nicht mehr erhoben werden könnten.

Im aktuellen Fall wurde ein mutmaßlicher Rauschgifthändler zu drei Jahren Haft verurteilt. Ihm wurden der Handel mit zweistelligen Kilomengen Cannabis und Crystal Meth vorgeworfen. Entscheidende Beweise stammten aus der Auswertung verschlüsselter EnchroChat-Telefone. Diese wurden 2020 von französischen Behörden geknackt, was zu zahlreichen Ermittlungsverfahren führte.

Die Frage der Beweisverwertung war umstritten. Während das Landgericht Mannheim in einem ähnlichen Fall einen Angeklagten freisprach, weil die EnchroChat-Erkenntnisse nach der Cannabis-Freigabe nicht mehr zulässig seien, sah die Leipziger Kammer dies anders. Sie argumentierte, dass die Beweismittel rechtmäßig und nach damals geltendem Recht erhoben wurden.

Gegen beide Urteile wurde Revision eingelegt – in Mannheim durch die Staatsanwaltschaft, in Leipzig durch den Angeklagten. Nun muss der Bundesgerichtshof entscheiden. Die anderen Kammern des Leipziger Landgerichts haben sich bisher nicht zu dieser Frage positioniert.

Quellenverzeichnis

  • 1 https://www.lvz.de/lokales/leipzig/landgericht-leipzig-beweise-gegen-dealer-trotz-cannabis-freigabe-verwertbar-MCMQUC6NBBG5TMFBFQY7RNFLDM.html

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Autor

Robert Meister

Robert Meister arbeitet seit dem Ende seines Studiums (Technikjournalismus/PR) dauerhaft in der Cannabisbranche. Mit nun über acht Jahren Arbeitserfahrungen als Redakteur, Übersetzer, Berater und Mitarbeiter in mehreren Grow-, Head-, und CBD-Shops kennt er die Branche wie seine (immer vollgekrümmelte...) Westentasche und ist vor allem für seine locker-lustige, aber immer kritische Schreibweise bekannt. Bitte beachten: Die Inhalte der Texte sind ausschließlich die persönliche Meinung des Autors und spiegeln nicht zwingend die Ansichten des gesamten Teams wider.

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