Keine Erlaubnis für CSC in Bayern wegen Rollstuhlfahrern

Edinc Tuncer, Leiter des Cannabis Social Clubs Minga in Bayern, hatte im August den Antrag für seine Anbauvereinigung beim Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) gestellt. Laut einem Online-Bericht wurde Tuncer jetzt vom LGL eine Absage erteilt – mit einer haarsträubenden Begründung.
„Wir bekommen die Lizenz nicht, weil wir drei Rollstuhlfahrer unter unseren 146 Mitgliedern haben. Das LGL verlangt, dass jedes Mitglied an den Cannabis-Pflanzen arbeiten kann“, so Tuncer laut dem Bericht. Die Rollstuhlfahrer kämen in den Bereich, wo die Cannabispflanzen stehen, nicht rein. Deshalb hatte Tuncer extra in der Satzung aufgenommen, dass die Rollstuhlfahrer andere Aufgaben übernehmen können, wie zum Beispiel in der Verwaltung, für Social Media oder aber für das Wiegen und Verpacken. Dies sei sogar in Absprache mit dem LGL erfolgt. Dennoch gab es eine Absage.
„Das ist eine Schweinerei“, führt Tuncer weiter aus. Gegen die Entscheidung des LGL will er nun klagen und hat bereits den Antrag auf einstweilige Verfügung beim Verwaltungsgericht eingereicht und fordert, dass der CSC vorläufig erlaubt wird. Denn das sei vor allem aus finanziellen Gründen wichtig.
„Wir haben schon 35.000 Euro für Miete und Strom ausgegeben. Und 3900 Euro für den Antrag. Ohne Lizenz können wir aber kein Cannabis produzieren“, so Tuncer.
In dem Bericht heißt es weiter, dass das LGL sich nicht zu den Gründen für die Absage äußern wolle. Laut einem Sprecher seien aktuell 29 weitere Anträge von Anbauvereinigungen in Prüfung und weitere Absagen oder Genehmigungen habe es nicht gegeben.
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