CSC Hamburg: Reformen könnten "Todesstoß" sein

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Der Hamburger Cannabis Social Club (CSC) kritisiert die geplanten Änderungen des Cannabis-Gesetzes als „kontraproduktiv“. Diese könnten für Konsumenten Nachteile, insbesondere beim Preis, mit sich bringen. Wer nicht selbst anbauen will, muss sich auf Anbauvereinigungen verlassen, doch ein Gesetzentwurf, über den am 6. Juni abgestimmt wird, könnte diese erheblich einschränken. Andreas Gerhold, Gründer des CSC Hamburg, sieht darin einen „Todesstoß“ für viele Anbauvereinigungen.

Der CSC Hamburg plant gleich mehrere Anbauvereinigungen zu eröffnen (insgesamt 10, also 5000 Mitglieder), doch das neue Gesetz könnte Behörden erlauben, mehrere Anbauorte nebeneinander zu verbieten, um großflächige, kommerzielle Plantagen zu verhindern. Gerhold betont, dass es nicht um kommerziellen Gewinn geht, sondern darum, die Anbauvereinigungen überhaupt finanzieren zu können. Ohne die Möglichkeit, Ressourcen zu teilen, könnten die Kosten für Mitglieder steigen. Dies könnte die Preise in Cannabis-Clubs erhöhen und den Schwarzmarkt begünstigen. Gerhold kritisiert, dass das Ziel der Gesetzesänderung, den illegalen Markt zu bekämpfen, dadurch verfehlt wird.

Die Änderungen im Überblick

Die Bundesregierung will morgen über ein paar Änderung im aktuellen Cannabis-Gesetz abstimmen:

Bis zum 1. Oktober 2025 soll eine Evaluation der generellen Besitzmengen und der Weitergabemengen in Cannabis-Clubs erfolgen. Derzeit gelten Besitzmengen von 25 Gramm und 50 Gramm zu Hause sowie Weitergabemengen von 30 Gramm pro Monat für Personen bis 21 Jahre und 50 Gramm pro Monat für ältere Mitglieder. Änderungen an diesem Gesetz sind zwar möglich, aber nicht unmittelbar geplant.

Für Clubs sollen strengere Regeln eingeführt werden, darunter das Verbot, Ressourcen gebündelt zu nutzen, was bedeutet, dass eine Person nicht für mehrere Bereiche im Club zuständig sein darf. Zudem wird es einfacher, die Erlaubnis für Anbauclubs zu entziehen, beispielsweise wenn sie sich in unmittelbarer Nähe zu anderen Clubs befinden. Behördliche Kontrollen der Clubs sollen nicht mehr jährlich, sondern regelmäßig stattfinden.

Es soll außerdem ein Weiterbildungsangebot für Suchtpräventionsfachkräfte zu Cannabis geben, das von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) verantwortet wird.

Quellenverzeichnis

  • 1 https://www.fr.de/panorama/cannabis-club-anbauvereinigung-aenderungsgesetz-folgen-kritik-preise-steigen-cannabisgesetz-zr-93110624.html

  • 2 https://www.fr.de/politik/clubs-fuehrerschein-thc-auto-cannabis-gesetz-aenderung-anpassung-regeln-ampel-kiffen-legal-zr-93060064.html

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Autor

Robert Meister

Robert Meister arbeitet seit dem Ende seines Studiums (Technikjournalismus/PR) dauerhaft in der Cannabisbranche. Mit nun über acht Jahren Arbeitserfahrungen als Redakteur, Übersetzer, Berater und Mitarbeiter in mehreren Grow-, Head-, und CBD-Shops kennt er die Branche wie seine (immer vollgekrümmelte...) Westentasche und ist vor allem für seine locker-lustige, aber immer kritische Schreibweise bekannt.

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