Brandenburg: Gesundheitsministerium für Anbauvereine zuständig
Das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) wird ab Ende Juni für die Umsetzung des neuen Cannabisgesetzes in Brandenburg verantwortlich sein. Dies umfasst die Genehmigung, Prüfung und Kontrolle des Cannabisanbaus in sogenannten Anbauvereinigungen sowie die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten in diesem Bereich.
Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher (Bündnis 90/Grüne) erklärte, dass das LAVG dank seiner bisherigen Aufgaben in der Überwachung von Apotheken, Arzneimitteln und Betäubungsmitteln über umfangreiche Erfahrung in Genehmigungs- und Überwachungsverfahren verfügt. Diese Erfahrung soll gewährleisten, dass die neuen Aufgaben effizient und effektiv erfüllt werden können.
Seit dem 1. April ist Cannabis für Erwachsene in Deutschland reguliert freigegeben. Ab dem 1. Juli dürfen Konsumenten Cannabispflanzen für den Eigenbedarf in Anbauvereinigungen züchten. Bisher war unklar, wie der Cannabisanbau in diesen Vereinigungen überwacht werden soll. Mit der Zuständigkeit des LAVG wird nun eine einheitliche Genehmigungs- und Überwachungspraxis in Brandenburg sichergestellt.
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