Berichterstattung über Cannabis-Patienten: Es ändert sich was... zum guten!
Jaja, der Originaltext versteckt sich hinter einer Bezahlsperre, das ist mir schon klar! Aber schon die Überschrift, welche die Badische Zeitung (Fun-Fact: Jemand aus meiner Familie hat mal für die geschrieben!!) für diesen Text gewählt hat, gefällt mir sehr gut:
> „Die Polizeikontrolle des Cannabis-Patienten war mehr als nur peinlich“ <
Schon diese Überschrift zeigt mir: Hier ist man auf der Seite des Patienten, nicht auf der Seite der Polizei!
Auch in Einleitung wird davon geschrieben, wie „peinlich und beschämend“ es für den Cannabispatienten, einen erwachsenen Mann, gewesen sein muss, an einem „Öffentlichen Ort“ eine Urinprobe abgeben zu müssen. Der Text unten lässt noch etwas von „Eltern ihre Kinder zum Sportunterricht bringen“ erahnen, vielleicht lohnen sich die 3€ in diesem Fall! 😀
Fakt ist: Es freut mich, dass die Redaktion den Cannabis-Patient nicht per se als „Junkie mit Rezept“ betitelt und auch sehr eindeutig darauf hingewiesen wird, wie unangenehm so ein, oft völlig unangebrachtes „Drogenscreening“ sein kann… Danke dafür!
Was ich mit „unangebracht“ meine? Ein Urin-Test ist vor Gericht nicht gültig und wird zu 99% dann durchgeführt, wenn die Beamten zwar irgendwie einen unbegründbaren Verdacht auf Cannabiskonsum haben, aber keine echten Indizien. Der Urin-Test ist IMMER freiwillig (da er eben nicht vor Gericht gültig ist…), die Polizisten tun aber in den allermeisten Fällen so, als wäre dieser verpflichtend. Bei einem positiven Test folgt aber immer ein Bluttest auf der Wache.
Wenn sich die Polizisten ihrer Sache sicher sind, beispielsweise wenn bereits Cannabis im Auto gefunden wurde oder der „Beschuldigte“ zugibt, berauscht zu sein, wird direkt in Bluttest gemacht, ohne den völlig überflüssigen (und sehr ungenauen!) Urin-Test durchzuführen.
Bei Cannabis-Patienten wird lustigerweise oft ein freiwilliger Schnelltest angeboten, um einen Konsum von ANDEREN Betäubungsmitteln (wie Kokain, Heroin und Co.!), der einem direkt unterstellt wird, auszuschließen. Man wird hier also unter Generalverdacht gestellt, nur weil man ein Verschreibungspflichtiges Medikament zu sich nimmt…
Quellenverzeichnis
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1 https://www.badische-zeitung.de/die-polizeikontrolle-des-cannabis-patienten-war-mehr-als-nur-peinlich
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04.07.2024
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