22,5g Cannabis geschmuggelt... und erwischt! Und jetzt?
Man sollte denken, News wie diese wären eigentlich seit dem 1. April keine Meldung mehr wert: In Nürnberg wurde eine Frau am Flughafen bei der Einreise kontrolliert und hatte 23g Cannabis dabei, zusammengerollt als Kugeln im BH versteckt.
„Ja und?“, denkt man erst mal. Der Besitz von bis zu 25g Cannabis ist ja in Deutschland erlaubt, hat sie denn überhaupt eine Straftat begangen?
Die etwas überraschende Antwort: Ja, eindeutig! Denn: Zwar ist der Besitz von bis zu 25g Cannabis legal… Die EINFUHR ist es jedoch nicht! Und da die Frau gerade erst mit dem Flugzeug aus Spanien angereist war, ist von einer „illegalen Einfuhr“ auszugehen.
Meinung aus der Redaktion: Man kann hier nur ordentlich den Kopf schütteln… Wäre die Frau einfach HINTER dem Zoll angehalten worden, wäre es keine Straftat gewesen, da keine „Einfuhr“ nachweisbar gewesen wäre. Die einfachste Lösung: Einfach behaupten, man hat die Pakete auf dem Rollfeld gefunden, kurz nachdem man das Flugzeug auf deutschem Boden verlassen hat…
Quellenverzeichnis
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1 https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/121257/5784276
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04.07.2024
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