- Am 1. April wurde Cannabis entkriminalisiert, ab Juli sollen sogenannte Cannabis Social Clubs eröffnen dürfen.
- In den als Anbauvereinigungen geplanten Clubs wird Cannabis angebaut und an die Mitglieder zum Herstellungspreis abgegeben. Die Clubs dürfen keine Gewinne machen, der Konsum in den Clubs ist verboten.
- Ein Cannabis Social Club, kurz CSC, fällt unter das Vereinsrecht, theoretisch darf also eigentlich jede Person einen eigenen CSC gründen. Es gibt jedoch ein paar Dinge zu beachten
Der Status Quo
Viele konnten es kaum erwarten, andere glauben es immer noch nicht! Aber tatsächlich: Seit dem 1. April ist Cannabis in der Bundesrepublik Deutschland entkriminalisiert. Seit diesem Datum darf dann jede volljährige Person 25g getrocknete Cannabisblüten mit sich führen und außerdem drei Pflanzen besitzen. Wie genau aus drei Pflanzen am Ende irgendwie 25g getrocknete Blüten werden sollen ist Experten (und uns!) zwar nach wie vor schleierhaft, aber hey, nachbessern kann man das Gesetz zu einem späteren Zeitpunkt ja immer noch!
Am 1. Juli sollen dann voraussichtlich die ersten Cannabis Social Clubs eröffnen dürfen. Diese Clubs bieten ihren Mitgliedern die Möglichkeit, gemeinschaftlich Cannabis anzubauen. Die Clubs müssen als Vereine organisiert sein, dürfen maximal 500 Mitglieder aufnehmen, jedem Mitglied dürfen monatlich bis zu 50g Cannabisblüten oder Haschisch bereitgestellt werden. Der Konsum von Cannabis oder Alkohol auf dem Vereinsgelände, die Herstellung von Edibles und das verkaufen an Nicht-Mitglieder sind nicht erlaubt. Der Verein muss außerdem einen Präventionsbeauftragten benennen.
Unterschiede zu spanischen Cannabis Social Clubs und Coffeeshops
In Spanien gibt es bereits seit vielen Jahren Cannabis Social Clubs, jedoch in einer etwas anderen Form: Zwar wird auch hier das Cannabis von Mitgliedern für andere Mitglieder angebaut, jedoch ist in Spanien sogar gewünscht, dass man im Club konsumiert und eben nicht in der Fußgängerzone oder im nächsten Stadtpark. Das „soziale“ Zusammensein ermöglicht auch eine soziale Kontrolle hin zu einem bewussten Konsumverhalten, die im deutschen Modell, in welchem der Club quasi nur eine Cannabis-Ausgabestelle ist, nicht gegeben ist. Auch in Spanien sollen die Clubs keine Gewinne einfahren und die Blüten zum Herstellungspreis abgeben.
Ehrlicherweise muss man aber sagen: Die CSCs in Spanien bewegen sich in einer Grauzone: Eigentlich sind die Clubs nicht für Touristen geöffnet und es dürfen auch eigentlich nur Blüten verkauft werden, die vom Club angebaut wurden. Die Realität ist aber eher, dass man als Kiffer-Touri in Barcelona nicht lange diskutieren muss, bevor man im Cookies Social Club (oder einem anderen der vielen, vielen Clubs!) Mitglied wird und illegal importiere Ware aus Marokko und den USA kaufen kann… Zu echt saftigen Preisen, die gar nichts mehr mit „Herstellungskosten + Miete + Gehälter“ zu tun haben, sondern teils sogar den Schwarzmarkt übertrumpfen!
Die niederländischen Coffeeshops sind hingegen eine ganz andere Kategorie: Der größte Unterschied besteht wohl darin, dass diese nur „geduldet“, aber per Gesetz eigentlich illegal sind. In den Niederlanden hat man sich aber in den 70ern irgendwie darauf geeinigt, dass der verkauf von kleinen Mengen Cannabis, pro Verkauf dürfen maximal 5g den Besitzer wechseln, eigentlich gar nicht so schlimm ist, die ersten Kneipenbesitzer verkauften dann im Hinterzimmerchen auch Weed und solange nicht mehr als 500g auf einmal im Laden sind, mischt sich die Polizei auch nicht ein.
Ein absolut dubioses System: Die Coffeeshops kaufen bei Kartellen und der Mafia ein, kleine Kuriere versorgen die Shops regelmäßig mit Nachschub, damit auch nie zu viel im Laden liegt, falls eine Kontrolle ansteht. Und als Käufer bekommt man den Eindruck, man würde „legales“ Cannabis kaufen. Diese sogenannte „Hintertür-Problematik“ könnte aber zum Glück auch bald Geschichte sein: Aktuell läuft in einigen niederländischen Städten ein Pilotprojekt, bei dem ausgewählte Shops mit legalen, unter staatlicher Kontrolle angebauten Blüten versorgt werden. Mit den geplanten Cannabis Social Clubs in Deutschland hat das System in den Niederlanden also insgesamt nicht viel gemeinsam.
Niederlande | Spanien | Deutschland | |
Konsum vor Ort? | Ja | Ja | Nein |
Blüten legal angebaut? | Nein | Nicht richtig kontrolliert | Ja |
Mitgliedschaft Pflicht? | Nein | Nicht richtig kontrolliert/jeder kann Mitglied werden | Ja, nur Mitgliedschaft in einem Club erlaubt |
100% legal? | Nein | Nein | Ja |
Prävention/Jugendschutz | Ab 18, Ausweiskontrolle, soziale Kontrolle | Ab 18, Ausweiskontrolle, teils Mitgliedschaftspflicht, soziale Kontrolle | Ab 18, Mitgliedschaftspflicht + Präventionsbeauftragter, |
Mengenbegrenzung | 5g pro Einkauf | Nein | 18-21 Jahre: 30g/Monat Ü21 Jahre: 50g/Monat |
Cannabis Social Clubs in Deutschland: Das sagt das Gesetz
In Deutschland müssen die Cannabis Social Clubs ganz offiziell als Vereine angemeldet werden. Zur Gründung eines Vereines braucht man in Deutschland mindestens 7 Mitglieder und eine gemeinsame Satzung, in der unter anderem der Zweck des Vereins erläutert werden muss. Hier sollte sich etwas in Richtung „Gemeinsamer Anbau von Cannabis zu Genusszwecken“ oder eine andere Formulierung finden, die klar ausdrückt: Wir gründen einen Verein, um gemeinsam unseren Bedarf an Cannabis zu decken. Aber auch die allgemeinen Regeln des Vereins, sei es die Höhe der Mitgliederbeiträge oder wie und wo angebaut werden soll. Diese Statuten muss man bei der jeweiligen Justizbehörde registrieren. Viele bereits gegründete Social Clubs stellen ihre Statuten online, um anderen den Prozess zu erleichtern. Ansonsten kann es sich lohnen, sich von einer Agentur beraten zu lassen.
Mehr Informationen findet ihr unter:
https://www.ehrenamt24.de/blog/cannabis-social-clubs-gruenden/