THC-Grenzwert beim Fahren steigt auf 3,5ng: NOCH gilt alter Grenzwert!

Die lang erwartete Legalisierung von Cannabis hat grünes Licht erhalten, doch Autofahrer sollten nicht zu früh jubeln. Trotz der nun gültigen Entkriminalisierung bleibt es illegal, unter dem Einfluss von Cannabis am Steuer zu sitzen. Der THC-Grenzwert im Blut, also der Wert, ab dem ein Test quasi als „positiv“ eingeordnet wird, wird jedoch von 1 Nanogramm auf 3,5 Nanogramm je Milliliter Blutserum erhöht.
Das von der Ampel-Regierung beschlossene Gesetz tritt am 1. April 2024 in Kraft und erlaubt den Besitz und Anbau von Cannabis für Volljährige unter bestimmten Auflagen. Parallel zur Legalisierung hat eine Expertenkommission einen THC-Grenzwert im Straßenverkehr empfohlen.
Das Bundesverkehrsministerium teilte mit, dass bei Erreichen des neuen Grenzwerts die Sicherheit beim Autofahren nicht gewährleistet sei. Bislang gab es keinen gesetzlichen THC-Grenzwert für Autofahrer, doch ein Richtwert von 1,0 Nanogramm THC im Blutserum wurde in der Rechtsprechung etabliert, ab dem Sanktionen drohen.
Vorerst bleibt der alte Grenzwert bestehen, da eine Gesetzesänderung durch den Bundestag erforderlich ist. Autofahrer sollten sich bewusst sein, dass trotz der anstehenden Legalisierung weiterhin strenge Vorschriften gelten.
Der ADAC betont, dass Personen unter dem Einfluss von Cannabis keinesfalls Auto fahren sollten. Die Substanz kann die Konzentration und Reaktionszeit beeinträchtigen und zu fatalen Unfällen führen. Eine intensive Aufklärung über die Risiken ist dringend erforderlich.
Zusätzlich zu einer möglichen Gesetzesänderung sollten alternative Messverfahren zur Bewertung der Fahrtüchtigkeit geprüft werden, um akute Beeinträchtigungen durch Cannabiskonsum nachweisen zu können. Die Aussagekraft neuer Methoden sollte jedoch umfassend evaluiert werden, bevor sie Anwendung finden.
Quellenverzeichnis
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1 https://www.adac.de/news/cannabis-am-steuer/
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27.03.2025
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