Diakonie Suchthilfezentrum: Cannabis "unter Jugendlichen fast schon Normalität"

Meinung aus der Redaktion: Man wird als Dauerkonsument mit 50g erwischt, ein Verkauf kann nicht nachgewiesen werden, die Menge ist jedoch schon so hoch, dass der Anwalt rät: „Nimm Therapie statt Strafe, § 35 BtMG.“ Dieser Paragraf existiert tatsächlich und wird auch relativ häufig angewendet: Eine Gefängnisstrafe kann durch die Verbüßung einer stationären Therapie verkürzt oder ganz umgewandelt werden. Böse Zungen behaupten, den Paragraf gibt es eigentlich nur noch, damit immer genug Kiffer in Therapie sind, damit die Regierung ein gutes Argument für ein Verbot von Cannabis hat…
Quellenverzeichnis
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1 https://www.nnz-online.de/news/news_lang.php?ArtNr=342246
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