Gelegenheitskonsumenten haben ein Problem...

Der Kreis-Anzeiger hat mal aufmerksam nachgedacht… Und ist zurecht auf die Schlussfolgerung gekommen: Wenn ich ab dem 1. April ab und zu einen Joint rauchen möchte… Habe ich ein Problem!
Es gibt dann genau zwei Möglichkeiten, um an Cannabis zu kommen: Man baut sich selbst eine Pflanze an, kümmert sich jeden Tag um sie, fährt 3-4 Monate nicht in den Urlaub damit alles glatt läuft, muss sich dafür ein ganzes Growsetup kaufen und am besten auch noch Platz in der Wohnung haben, spätestens mit Kindern im Haushalt würde ich dann eher auf Variante zwei zurückgreifen: Ab zum illegalen Dealer!
Social Clubs werden sich zunächst nämlich nicht auf Gelegenheitskonsumenten einstellen. Da nur 500 Mitglieder erlaubt sind, möchte man natürlich eine möglichst konsumfreudige Mitgliederschaft haben, wer nur 1-2x im Monat einen Joint rauchen möchte wird kaum eine Mitgliedschaft bekommen. Und selbst wenn, wird es sich von den Kosten nicht rechnen: Die meisten Clubs werden voraussichtlich monatliche oder jährliche Beiträge haben, die einen gewissen Konsum voraussetzen sonst lohnt sich das Geschäft nicht!
Auch Burkhard Blienert, Drogenbeauftragter der Bundesregierung, ist sich diesem Problem bewusst und erklärt im Interview mit dem Kreis-Anzeiger: Man müsse auch die Zweite Säule endlich in Angriff nehmen, also die Abgabe in Fachgeschäften. So sei dann auch der Gesundheitsschutz für Gelegenheitskonsumenten garantiert.
Meinung aus der Redaktion: Theoretisch gibt es dieses Problem, ja. Praktisch… sind wir mal ehrlich: In der realen Welt frage ich dann einen meiner Kollegen, der Mitglied in einem Club ist, ob er mit schnell 5g mitbringt. Oh und bitte, falls ein Polizist fragt: Natürlich habt ihr das Zeug NICHT von einem Kollegen bekommen, sondern selbst angebaut! Die Pflanzen sind, wie man sehen kann, bereits abgeerntet und zu getrockneten Cannabisblüten weiterverarbeitet, mit 5g auch voll im Rahmen der Besitzgrenze von bis zu 25g…
Quellenverzeichnis
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1 https://www.kreis-anzeiger.de/panorama/dealer-jugendschutz-cannabis-gesetz-legalisierung-schwarzmarkt-zr-92851694.html
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