Kinderschutzbund bemängelt laschen Jugendschutz im Cannabisgesetz
Der Kinderschutzbund, ein Verband, der sich für die Rechte und Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen in Deutschland einsetzt, kritisiert, dass im neuen Cannabisgesetz der Kinder- und Jugendschutz nicht ernst genug genommen wird.
Konkret wird kritisiert, dass der Eigenanbau in der eigenen Wohnung und die Lagerung der selbst geernteten Cannabisblüten kaum überprüft werden kann. Der Verband sieht hier eine Gefahr, dass Kinder und Jugendliche in Kontakt mit Cannabis kommen könnten, wenn im Gesetz nicht konkrete Lagerorte, beispielsweise einen verschließbaren Tresor, vorgeschrieben werden.
Zitat: „Ein vorausgehender Schutz findet bis auf den appellatorischen Charakter der Normen nicht statt. Sanktionierungen des Verstoßes sind vermutlich erst im Nachgang möglich – wenn Minderjährige durch unzureichende Sicherheitsvorkehrungen in Kontakt gekommen sind und dies offenkundig wird. Dies stellt aber keinen wirksamen Kinder- und Jugendschutz dar.“
Der Verband fordert daher, dass Cannabis ausschließlich in Fachgeschäften, Zitat „und/oder Apotheken“ abgegeben werden soll.
Meinung aus der Redaktion: 99% der Überschriften zu diesem Thema lauten: „Kinderschutzbund will Cannabis nur in Apotheken verkaufen!!“, was einfach nicht stimmt und die Aussage völlig falsch rüberbringt. Vor allem geht es dem Verband darum, dass die Abgabe streng kontrolliert wird, nicht dass gar kein Cannabismarkt außerhalb der Apotheken entstehen soll. Tatsächlich haben ich mich aber auch schon gefragt, wie das genau überprüft werden soll. Kommt dann alle paar Monate ein Polizist vorbei und checkt, ob auch brav 25g rumliegen? Wohl kaum! Realistischer: Der Eigenanbau wird überhaupt nicht kontrolliert, maximal auf Verdacht. Insofern kann ich mir auch gut vorstellen, dass die ein oder andere Nachlässigkeit dazu führen könnte, dass Kinder und Jugendliche in einem Growerhaushalt Zugang zu Cannabis bekommen. Insofern stimmen wir dem Verband zu: Im Gesetz sollte konkret beschrieben sein, wie man sein Cannabis lagern muss, wenn Kinder oder Jugendliche im Haushalt leben!
Quellenverzeichnis
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1 https://kinderschutzbund.de/stellungnahme-des-kinderschutzbund-bundesverbandes-zum-entwurf-eines-gesetzes-zum-kontrollierten-umgang-mit-cannabis-und-zur-aenderung-weiterer-vorschriften/
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