Bayern wünscht sich Cannabis-Fahrverbote

Bayern hat seit der Einführung des Cannabis-Gesetzes am 1. April eine strenge Umsetzung angekündigt, um zu verhindern, dass der Freistaat zu einem „Kifferparadies“ wird. Erstmals wurden Zahlen zu Cannabis-Verstößen veröffentlicht, wobei zwei Drittel der Verstöße den Straßenverkehr betrafen. Insgesamt gab es von April bis Anfang Mai 1652 Anzeigen, darunter 1013 Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr aufgrund von THC-Einfluss. Die CSU fordert strengere Regeln und ein generelles Fahrverbot für bekiffte Fahrer, während die SPD eine Erhöhung des Grenzwerts auf 3,5 Nanogramm vorschlägt. Das CSU-geführte Landesinnenministerium plant verstärkte Kontrollen, um den Anstieg von Fahrten unter Drogeneinfluss zu bekämpfen. Es gibt jedoch keine konkreten Daten zu Unfallstatistiken, um den Einfluss des Gesetzes auf die Verkehrssicherheit zu bewerten.
Meinung aus der Redaktion: Die CDU wünscht sich also Fahrverbote für Cannabiskonsumenten. Sehe ich ein, wünschen wir uns auch! Jeder, der bekifft Auto fährt, sollte direkt den Lappen verlieren! ABER: Ab wann ist man „bekifft“ und wie misst man, wie „bekifft“ jemand ist? Denn hier liegt ja das eigentliche Problem, auch wenn die CDU gerne so tut, als wäre die Sicht auf der Autobahn seit dem 1. April durch Rauchschwaden eingehüllt! Bisher gibt es noch kein „sinnvolles“ System, wie man feststellen kann, ob eine Person „bekifft“ fährt oder nur „der Konsum noch nachzuweisen ist“, aber keinerlei Einschränkungen mehr vorliegen. Den 3,5 Nanogramm-Wert finden wir persönlich übrigens sehr gut! Wie siehts bei euch aus?
Quellenverzeichnis
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1 https://www.merkur.de/politik/cannabis-gesetz-legalisierung-kiffen-fuehrerschein-auto-fahren-grenzwert-93059160.html
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