BfArM-Cannabisblüten: Vernichtung ab August nicht mehr erstattungsfähig

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Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) bringt medizinische Cannabisblüten nur in 50g Behältern auf den Markt, die eine begrenzte Haltbarkeit haben. Eine Sonderregelung erlaubte die Abrechnung der Vernichtung von 5 bis 45g BfArM-Cannabisblüten bis zum 31. Juli 2023. Ab dem 1. August 2023 ist diese Abrechnung nicht mehr möglich. Der Deutsche Apothekerverband (DAV) hat Klage gegen diese Regelung eingereicht.

Quellenverzeichnis

  • 1 https://www.apotheke-adhoc.de/rubriken/detail/medizinisches-cannabis/bfarm-cannabisblueten-keine-erstattung-mehr-bei-vernichtung/

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Autor

Robert Meister

Robert Meister arbeitet seit dem Ende seines Studiums (Technikjournalismus/PR) dauerhaft in der Cannabisbranche. Mit nun über acht Jahren Arbeitserfahrungen als Redakteur, Übersetzer, Berater und Mitarbeiter in mehreren Grow-, Head-, und CBD-Shops kennt er die Branche wie seine (immer vollgekrümmelte...) Westentasche und ist vor allem für seine locker-lustige, aber immer kritische Schreibweise bekannt.

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  • #Medizin
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