BfArM-Cannabisblüten: Vernichtung ab August nicht mehr erstattungsfähig
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) bringt medizinische Cannabisblüten nur in 50g Behältern auf den Markt, die eine begrenzte Haltbarkeit haben. Eine Sonderregelung erlaubte die Abrechnung der Vernichtung von 5 bis 45g BfArM-Cannabisblüten bis zum 31. Juli 2023. Ab dem 1. August 2023 ist diese Abrechnung nicht mehr möglich. Der Deutsche Apothekerverband (DAV) hat Klage gegen diese Regelung eingereicht.
Quellenverzeichnis
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1 https://www.apotheke-adhoc.de/rubriken/detail/medizinisches-cannabis/bfarm-cannabisblueten-keine-erstattung-mehr-bei-vernichtung/
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