RA Grubwinkler: Cannabis-Strafen unverhältnismäßig

Rechtsanwalt Konstantin Grubwinkler wurde bei ZDF Heute über seine Meinung zu den geplanten Strafen bei Ordnungswidrigkeiten in Zusammenhang mit Cannabis befragt. Seine Meinung ist recht eindeutig: Besonders die von Söder angekündigten Strafen hält er für „unverhältnismäßig“, besonders im Vergleich mit anderen Ordnungsstrafen.
Grubwinkler: „Es ist billiger, mit 80km/h durch die 30er Zone zu fahren als in weniger als 100m Entfernung von einer Schule einen Joint zu rauchen – Das Risiko für andere ist dabei völlig unverhältnismäßig!“
Den Rahmen für die Höhe der möglichen Bußgelder gibt das Bundesgesetz vor (§ 36 KCanG). Dort ist festgehalten, dass Strafen von bis zu 30.000 Euro möglich sind, je nach Ordnungswidrigkeit. Wie die einzelnen Bundesländer den vorgegebenen Rahmen aber ausschöpfen, ist aber deren Sache.
Söder hatte angekündigt, die Strafen in Bayern relativ hoch anzusetzen: 1000€ bei Überschreitung der Maximalmenge oder beim Konsum neben Minderjährigen, 500€ wenn man zu nah an einer Schule raucht, 300€ wenn man sich in mehreren Anbauclubs anmeldet…
Meinung aus der Redaktion: Nun, ja, irgendwo auf jeden Fall unverhältnismäßig! Vor allem das Beispiel mit den 80km/h gefällt mir gut. Man muss aber dazusagen: Wenn man mit 80kmh einen Unfall in der 30er Zone baut, sieht es schon anders aus…
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Quellenverzeichnis
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1 https://www.zdf.de/nachrichten/politik/deutschland/cannabis-gesetz-legalisierung-bayern-strafen-100.html
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Kommentare (1)
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Kommentiert am 11.04.2024 Dominik_HG
Kann man Grubwinkler nur Recht geben💯