Wichtige Hinweise zu THC-Kartuschen
Der Verband der Cannabis versorgenden Apotheken (VCA) weist darauf hin, dass Verdampfer zur Verabreichung von Medizinal-Cannabis und Cannabis-Arzneimitteln unter die Europäische Verordnung zu Medizinprodukten (MDR) fallen.
Solche Produkte müssen eine CE-Zertifizierung haben und unterliegen der MDR-Regelung, wenn sie mit dem Arzneimittel verpackt sind oder auf die Verwendung bestimmter Kartuschen hingewiesen wird. Verdampfer werden der Risikoklasse IIb zugeordnet und erfordern daher eine Konformitätsbewertung sowie klinische Studien. Der VCA warnt: »Bisher sind keine Verdampfer in Europa verfügbar, deren Konformität entsprechend der MDR belegt wurde und die ein entsprechendes CE-Signum haben.« Die Inverkehrbringung könne behördlicherseits untersagt werden. Laut VCA könnten sich Inverkehrbinger von nicht zertifizierten Verdampfern sowie auch Apotheken strafbar machen.
Quellenverzeichnis
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1 https://www.pharmazeutische-zeitung.de/das-ist-bei-der-abgabe-von-thc-kartuschen-zu-beachten-143184/seite/2/?cHash=3f8b321144114276b5889ad65fd62955
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