Neuer Grenzwert für Cannabis im Straßenverkehr

Der THC-Grenzwert, also der Wert, ab dem man eine Strafe bekommt, soll im Juli von 1 Nanogramm auf 3,5mg Nanogramm pro Milliliter Blut erhöht werdeb. Im Klartext heißt das: Wer gestern Abend konsumiert hat, ist dann mit der neuen Regelung fein raus, der Lappen ist sicher.
Nicht verwechseln: Früher wurde in Urintests auf Abbauprodukte kontrolliert. Diese konnten wochenlang nachgewiesen werden, so wurden auch Personen „erwischt“, die seit Tagen nichts geraucht hatten. Seit dem 1. April wird nur noch der sogenannte „aktive THC-Wert“ im Blut ermittelt. Dieser sinkt deutlich schneller herab und ist eher ein Indiz, wann der letzte Konsum stattgefunden hat und wie viel aktiver Wirkstoff noch im Blut zu finden ist.
Interessant sind die Aussagen von Georg Wurth, Geschäftsführer des DHV: Für ihn sind 3,5ng vergleichbar mit 0,2 Promille Blutalkohol. Das sei zu wenig. Vor allem für Dauerkonsumenten sei dieser Wert so niedrig, dass diese eigentlich „völlig nüchtern“ seien.
Meinung aus der Redaktion: Ich frage mich, ob der Bund der Alkohol-Trinker sich auch regelmäßig für höhere Grenzwerte für Alkoholiker ausspricht, die selbst mit einem Promille noch geradeaus laufen können. Andererseits frage ich mich persönlich tatsächlich, wer eigentlich genau einschätzt, ab wann man als Cannabis-Dauerkonsument „völlig nüchtern“ ist… oder „nüchtern genug“, um ein Auto zu steuern?
Mit anderen Worten: Ein Gesetz, was auf alle Konsumenten angewendet werden soll UND außerdem dafür sorgen soll, dass selbst blutige-kiff-Anfänger sicher am Steuer sitzen, braucht eben einen so niedrigen Grenzwert, dass Dauerkonsumenten quasi „nichts mehr davon merken“. Man kann ja nicht 80% der Konsumenten einfach ignorieren und den Grenzwert an den 20% festlegen, die täglich von morgens bis abends stoned sein, wo kämen wir denn da hin?! Ein so „niedriger“ Grenzwert ist unserer Meinung nach also akzeptabel, zumindest zum jetzigen Zeitpunkt. Wenn sich in 1-2 Jahren zeigt, dass Cannabiskonsumenten eindeutig weniger Unfälle bauen, auch wenn sie über 3,5ng im Blut haben, kann man den Grenzwert ja immer noch überdenken.
Quellenverzeichnis
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1 https://www.tagesschau.de/inland/regional/nordrheinwestfalen/wdr-bekifft-am-steuer-neue-cannabis-grenzwerte-im-strassenverkehr-geplant-100.html
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27.03.2025
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