Neuer THC-Grenzwert im Straßenverkehr festgelegt - Noch nicht in Kraft!

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Cannabis ist seit dem 1. April 2024 teilweise legalisiert. Es gibt jedoch strenge Regeln für das Fahren unter THC-Einfluss. Ein neuer THC-Grenzwert von 3,5 Nanogramm pro Milliliter Blutserum, vergleichbar mit 0,2 Promille Alkohol, wurde beschlossen und vom Bundesrat genehmigt. Dieser Grenzwert könnte im Juli in Kraft treten. Für junge Menschen unter 21 Jahren und Fahranfänger bleibt der Grenzwert bei 1,0 Nanogramm.

Bisher galt bei jeglichem Nachweis von THC im Blut strikte Sanktionen. Nach der neuen Regelung riskiert man bei Überschreitung des neuen Grenzwerts 500 Euro Bußgeld und ein Monat Fahrverbot, bei Mischkonsum mit Alkohol sogar bis zu 3500 Euro.

Das neue Gesetz zur Änderung des THC-Grenzwerts ist jedoch noch nicht in Kraft. Obwohl der Bundestag das Gesetz am 6. Juni beschlossen und der Bundesrat am 5. Juli zugestimmt hat, könnte es erst Mitte oder Ende Juli wirksam werden. Bis dahin gilt weiterhin der alte Grenzwert von 1,0 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum.

Der ADAC warnt weiterhin davor, unter THC-Einfluss zu fahren, da dies die Verkehrssicherheit gefährdet. Eine intensive Aufklärung der Bevölkerung über die Risiken sowie die Prüfung neuer Messverfahren zur Erkennung von Cannabis-Konsum im Straßenverkehr sind aus Sicht des ADAC notwendig.

Quellenverzeichnis

  • 1 https://www.adac.de/news/cannabis-am-steuer/

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Autor

Robert Meister

Robert Meister arbeitet seit dem Ende seines Studiums (Technikjournalismus/PR) dauerhaft in der Cannabisbranche. Mit nun über acht Jahren Arbeitserfahrungen als Redakteur, Übersetzer, Berater und Mitarbeiter in mehreren Grow-, Head-, und CBD-Shops kennt er die Branche wie seine (immer vollgekrümmelte...) Westentasche und ist vor allem für seine locker-lustige, aber immer kritische Schreibweise bekannt.

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